Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes römisch eins. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (im Folgenden: UVS) sind zwei Berufungen gegen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, jeweils vom 26. November 2007, anhängig. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, ZVerkR22-17-51-2007, wurde der Berufungswerberin aufgetragen, sich binnen vier Monaten einer Nachschulung gemäß §30b Abs1... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzFührerscheinG §30a Abs2 Z13KFG 1967 §106 Abs5, Abs6
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit einer Regelung des Führerscheingesetzesüber die zwingende Vormerkung der Unterlassung der Verwendung vonRückhalteeinrichtungen zur Kindersicherung im Führerscheinregister;Wertung dieser Unterlassung als Risikoverhalten im rechts... mehr lesen...