Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 3. März 2014 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Personenkraftwagens am 12. Dezember 2012 nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften des KFG eingehalten worden seien, weil festgestellt worden sei, dass er zwei Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet gehabt hätten und welche kleiner als 150 cm gewesen seien, befördert habe, ohne dass eine geeigne... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204010001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31991L0671 Gurtanlegepflicht-RL idF 32002L0020;EURallg;KFG 1967 §106 Abs10;KFG 1967 §106 Abs5;KFG 1967 §106 Abs6 Z4 idF 2005/I/117;KFG 1967 §106 Abs6 Z4 idF 2008/I/006;VwRallg;
Rechtssatz: Nach den Gesetzesmaterialien (305 der Beilagen XXIII. GP, 6) zu § 106 Abs. 6 Z. 4 KFG 1967 idF der 29. KFG-Novelle zeigt sich... mehr lesen...