IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Dr. Kalteis über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C. für die Bezirke ..., vom 26.8.2021, Zl. VStV/.../2021, betreffend eine Übertretung gemäß § 106 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) zu Recht: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis mi... mehr lesen...