Norm: ABGB §1304 BIIbABGB §1311 IIbKFG §105 Abs2StVO §16 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zum Nachteil des Kraftfahrzeug - Lenkers der vorschriftswidrig überholt gegenüber dem Kraftfahrzeug - Lenker, der einen unzulässigen Abschleppvorgang setzt (kein wesentlicher Unterschied der Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Schleppfahrzeuges, sowie zu gering dimensionierte Abschleppstange) und daher gegen die Schutzvorschrift des § 105 Ab... mehr lesen...