Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Verschuldensteilung 3 : 1 zum Nachteil des Kraftfahrzeug - Lenkers der vorschriftswidrig überholt gegenüber dem Kraftfahrzeug - Lenker, der einen unzulässigen Abschleppvorgang setzt (kein wesentlicher Unterschied der Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Schleppfahrzeuges, sowie zu gering dimensionierte Abschleppstange) und daher gegen die Schutzvorschrift des § 105 Abs 2 KFG verstieß.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0026852Dokumentnummer
JJR_19780215_OGH0002_0080OB00010_7800000_001