Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Nach § 82 Abs 8 KFG 1967 besteht nach Ablauf eines Monats die Verpflichtung zur Ablieferung des Kennzeichens (hier eines Kennzeichens eines bisher in Deutschland zugelassenen KFZ), wenn der dauernde Standort in das Inland verlegt wurde. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Zulassungsbesitze... mehr lesen...