Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. Mai 1979 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, dadurch, daß er am 5. April 1979 um 8.20 Uhr in Wien 2, Schüttelstraße nächst Stadionbrücke, als Zulassungsbesitzer des LKWs W ... dem J. S. das Lenken dieses LKWs überließ und der LKW mit 4.640 kg überladen war, eine Verwaltungsübertretung nach §103 Abs1 KFG begangen zu haben, wofür über ihn gemäß §134 KFG eine Geldstrafe von S 3.000,-, i... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art83 Abs2KFG 1967 §103 Abs1VStG §5 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967; keine Bedenken gegen §103 Abs1; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung; kein Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte B 31/80 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 10.10.1981 B 31/80 ... mehr lesen...