A) Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Dr. D., gegen den Spruchpunkt 1) des Straferkenntnisses der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat E., vom 15.9.2020, Zl. VStV/.../2020, wegen einer Übertretung Kraftfahrgesetzes nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung am 9.12.2020 den BESCHLUSS I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde gegen den Spruchpunkt 1) des ob... mehr lesen...