IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am XX.XX.XXXX, wohnhaft Adresse 1, **** Z, vom 24.05.2024, vertreten durch RA BB, Adresse 2, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 26.04.2024, Zl ***, betreffend Übertretungen nach dem Führerscheingesetz und dem Kraftfahrgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch den Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde von AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in **** Z, gegen die Untersagung der Weiterfahrt, die Abnahme des Zulassungsscheines und die Anbringung einer Lenkradsperre am Sattelzugfahrzeug, durch ein – der Bezirkshauptmannschaft Y (belangte Behörde) zurechenbares – Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen... mehr lesen...