IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF-Straße, AD AE, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 15.02.2017, Zahl 30206-369/ 56463-2015, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von € 10,- zu leist... mehr lesen...