Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. betreibt in Unterferlach Nr. 34 (Kärnten) einen Baustoffhandel und ein Betonwerk. Er hat in den Jahren 1980 bis 1985 mit jeweils 14 Kraftfahrzeugen (im Jahr 1981 lediglich mit 13 Kraftfahrzeugen) mit inländischem Kennzeichen straßenverkehrsbeitragspflichtige Beförderungen durchgeführt. Den Erklärungen über den Straßenverkehrsbeitrag, die der Bf. jährlich abgab, wurde stets die höchste zulässige Nutzlast laut Typenschein (Zulassungsschein) b... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5StraßenverkehrsbeitragsG (= StVBG) §3KFG 1967 §101 Abs5
Leitsatz: Höchste zulässige Nutzlast der Lastkraftfahrzeuge an sich taugliches
Kriterium bei Festsetzung des Straßenverkehrsbeitrages; leicht zu
handhabendes Kriterium - Verwaltungsökonomie; keine dem
Gleichheitsgebot widersprechende pauschalierende Regelung;
Verschiedenheit der Regelung über das Ausmaß... mehr lesen...