Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde des F G, S, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 27.02.2018.2018, Zl, betreffend Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.07.2018 Norm: KFG 1967 §1 Abs2 litb
Rechtssatz: Als "ganz kurze Strecken" iSd § 1 Abs 2 lit b KFG sind lediglich Strecken von ca 10 m anzusehen. (hier: Nachdem der Beschuldigte mit dem Radlader jedoch mindestens 300 m entlang der öffentlichen Straße gefahren ist, kommt ihm die angeführte Ausnahme nicht zugute.) Schlagworte Kraftfahrrecht, sel... mehr lesen...