Das Erstgericht gab dem gemäß §§ 21 und 26 JWG. gestellten Antrag der Bezirkshauptmannschaft G., die mj. Margarethe R. der gerichtlichen Erziehungshilfe zu überweisen, statt. Es führte aus, daß die erziehungsberechtigten Eltern ihrer Erziehungspflicht insofern nicht nachkämen, als sie es verabsäumten, ihr schwerhöriges und sprechbehindertes Kind in einer Sonderschule unterzubringen, wo allein dem Kind der nötige Unterricht und die notwendige Schulbildung vermittelt werden könnten. Die... mehr lesen...
Norm: JWG §26 Abs1SchPflG §6SchPflG §7
Rechtssatz: Zulässigkeit gerichtlicher Erziehungshilfe bei Weigerung der Eltern, das taubstumme Kind in einer Sonderschule unterzubringen. Entscheidungstexte 6 Ob 141/59 Entscheidungstext OGH 30.04.1959 6 Ob 141/59 Veröff: SZ 32/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...