Der Zweitbeschwerdeführer besuchte seit Beginn des Schuljahres 1991/92 die erste Klasse der öffentlichen Volksschule in Wien, S. Mit Entscheidung vom 9. Oktober 1991 verfügte der Leiter dieser öffentlichen Volksschule gemäß § 14 Abs. 1 des Schulpflichtgesetzes, BGBl. Nr. 76/1985 (Schulpflichtgesetz 1985), daß der Zweitbeschwerdeführer die Vorschulklasse zu besuchen habe. Auf Grund eines von der Erstbeschwerdeführerin (Mutter des Zweitbeschwerdeführers) und dem Vater des Zweitbesch... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §14 Abs1;SchPflG 1985 §14 Abs5;SchPflG 1985 §14 Abs8;SchPflG 1985 §7 Abs2;
Rechtssatz: Ein schulärztliches Gutachten gem § 14 Abs 8 SchPflG, das lediglich aus medizinischer Sicht die Aufnahme des Kindes in die Vorschulstufe empfiehlt, hingegen keine auf einen entsprechenden Befund gestützte Prognose enthält, ob es auf Grund körperlicher oder geistiger Überforderung dem ... mehr lesen...