Entscheidungen zu § 13 Abs. 1 SchPflG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/6/20 88/10/0060

Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache, dass die Berufsschulpflicht gem der österreichischen Rechtslage NACH der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht zu erfüllen ist, schließt nicht von vornherein die Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsschulunterrichtes mit dem Unterricht an einer österreichischen Schule im 9. Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht aus. Um diese G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1988

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