Norm: AVB Krankenhaus §7 Abs4AVB Krankenhaus §8
Rechtssatz: Eine Antwortkündigung gemäß § 7 Abs 4 AVB Krankenhaus ist auch dann zulässig, wenn das Versicherungsverhältnis länger als drei Jahre gedauert hat. Sie unterliegt auch nicht den Beschränkungen des § 8 Abs 2 zweiter Satz AVB Krankenhaus. Entscheidungstexte 7 Ob 49/76 Entscheidungstext OGH 18.11.1976 7 Ob 49/76 ... mehr lesen...