Entscheidungsgründe: Die Kläger wollten ihr Einfamilienhaus in Kroation gegen diverse Risken versichern lassen. Sie wandten sich an die Außendienstmitarbeiterin der Beklagten Petra S*****, die nach einem Gespräch mit der Erstklägerin ein Antragsformular der Beklagten ausfüllte, das die Erstklägerin unterfertigte. Die Beklagte nahm den Versicherungsantrag der Kläger an und sandte diesen die am 4. 4. 2000 ausgestellte Versicherungspolizze zu. In der Polizze werden insgesamt acht „gült... mehr lesen...