Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch für Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch für Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch für Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch für Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst b... mehr lesen...
Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 13. 6. 2006, *****, wurde über das Vermögen der F***** Fliesenverlegegesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Rechtsanwalt Dr. A***** S***** wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss des Konkursgerichts vom 20. 6. 2006 wurde die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin genehmigt. Dkfm. W***** war schon vorher klar gewesen, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinschuldnerin und mangels Materials keine Betriebsfortführung... mehr lesen...
Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 13. 6. 2006, *****, wurde über das Vermögen der F***** Fliesenverlegegesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Rechtsanwalt Dr. A***** S***** wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss des Konkursgerichts vom 20. 6. 2006 wurde die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin genehmigt. Dkfm. W***** war schon vorher klar gewesen, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinschuldnerin und mangels Materials keine Betriebsfortführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führte bis zum 30. 4. 2006 die zu einem Krankenhaus gehörenden gastronomischen Betriebe. Im Zuge der Neuausschreibung durch den Krankenhausbetreiber hat die klagende Partei diese Betriebe zum Stichtag 1. 5. 2006 übernommen. Dies bewirkte den Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer dieser Betriebe auf die klagende Partei als Betriebsnachfolgerin. Die Streitteile haben diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führte bis zum 30. 4. 2006 die zu einem Krankenhaus gehörenden gastronomischen Betriebe. Im Zuge der Neuausschreibung durch den Krankenhausbetreiber hat die klagende Partei diese Betriebe zum Stichtag 1. 5. 2006 übernommen. Dies bewirkte den Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer dieser Betriebe auf die klagende Partei als Betriebsnachfolgerin. Die Streitteile haben diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen. Die ... mehr lesen...