Norm: AVB für Kraftfahrvers, §2 Abs2b Satz2
Rechtssatz: Verstößt ein Fahrer gegen eine Weisung des Bestimmungsberechtigten, so hängt seine Eigenschaft als "berechtigter Fahrer" davon ab, ob die Weisung nach natürlicher und verkehrsgerechter Anschauung den Charakter der Fahrt selbst bestimmt oder nur die Art ihrer Ausführung betrifft. Die verbotswidrige Mitnahme von Fahrgästen auf einer an sich erlaubten Privatfahrt ist in der Regel nur zu den B... mehr lesen...