RS OGH 1964/5/4 IIZR22/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1964
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Norm

AVB für Kraftfahrvers, §2 Abs2b Satz2

Rechtssatz

Verstößt ein Fahrer gegen eine Weisung des Bestimmungsberechtigten, so hängt seine Eigenschaft als "berechtigter Fahrer" davon ab, ob die Weisung nach natürlicher und verkehrsgerechter Anschauung den Charakter der Fahrt selbst bestimmt oder nur die Art ihrer Ausführung betrifft. Die verbotswidrige Mitnahme von Fahrgästen auf einer an sich erlaubten Privatfahrt ist in der Regel nur zu den Begleitumständen der Fahrt zu rechnen und macht den Fahrer daher noch nicht zu einem unberechtigten Fahrer.

Veröff: NJW 1964,1372

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1964:RS0104049

Dokumentnummer

JJR_19640504_AUSL000_0020ZR00022_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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