Norm
AVB für Kraftfahrvers, §2 Abs2b Satz2Rechtssatz
Verstößt ein Fahrer gegen eine Weisung des Bestimmungsberechtigten, so hängt seine Eigenschaft als "berechtigter Fahrer" davon ab, ob die Weisung nach natürlicher und verkehrsgerechter Anschauung den Charakter der Fahrt selbst bestimmt oder nur die Art ihrer Ausführung betrifft. Die verbotswidrige Mitnahme von Fahrgästen auf einer an sich erlaubten Privatfahrt ist in der Regel nur zu den Begleitumständen der Fahrt zu rechnen und macht den Fahrer daher noch nicht zu einem unberechtigten Fahrer.
Veröff: NJW 1964,1372
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1964:RS0104049Dokumentnummer
JJR_19640504_AUSL000_0020ZR00022_6200000_001