Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 14. 10. 2004 während Arbeiten an einer Glasfassade einen Arbeitsunfall. Er nimmt den Beklagten - unter Anrechung eines Mitverschuldens von einem Drittel - auf Zahlung von 10.000 EUR Schmerzengeld in Anspruch und begehrt die Feststellung seiner Haftung für alle künftigen Schäden aus dem Unfall im Ausmaß von zwei Dritteln. Der auf der Baustelle als Baustellenkoordinator eingesetzte Beklagte sei auch am Unfallstag für die Einhaltung der Arbeitn... mehr lesen...
Norm: BauKG §8 Abs2
Rechtssatz: Die Aufzählung späterer Arbeiten in § 8 Abs 2 BauKG ist nicht taxativ. Entscheidungstexte 4 Ob 11/08h Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 11/08h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123250 Dokumentnummer JJR_20080311_OGH0002_0040OB00011_08H0000_... mehr lesen...
Norm: BauKG §2 Abs4BauKG §2 Abs5BauKG §8 Abs1BauKG §8 Abs2
Rechtssatz: Das BauKG unterscheidet in zeitlicher Hinsicht zwischen a) der Vorbereitungsphase vom Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe, b) der Ausführungsphase von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten und c) der Phase späterer Arbeiten am Bauwerk, in die Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch fallen. Entscheidungs... mehr lesen...