Begründung: Die Klägerin ist die Landeszahnärztekammer für Oberösterreich. Am 7. Oktober 2006 fand in Wien eine Sitzung des Bundesausschusses der Österreichischen Zahnärztekammer statt. Diesem lag ein Antrag der Landeszahnärztekammer Oberösterreich auf „Übertragung zur Klags- und Exekutionsführung" gemäß § 35 Abs 4 ZÄKG vor. Der Bundesausschuss bewilligte einstimmig einen Antrag auf Übertragung von Aufgaben von regionaler Bedeutung an die Landeszahnärztekammer Oberösterreich, „näml... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Landeszahnärztekammer für Oberösterreich. Die Klägerin beantragt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsbegehrens, den Beklagten die Errichtung, den Betrieb und die Bewerbung von Krankenanstalten ohne Bewilligung der oberösterreichischen Landesregierung sowie die Verwendung des Begriffs „Zahnklinik" zu verbieten. Es sei wettbewerbswidrig, dass die Beklagten ohne Bewilligung der Landesregierung eine Krankenanstalt betrieben und mit ihrem Auf... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B3ZÄKG §34ZÄKG §35
Rechtssatz: Die Führung von Wettbewerbsprozessen ist in der beispielsweisen Aufzählung des § 35 Abs 2 und 3 ZÄKG nicht enthalten. Sie mag durchaus eine weitere Aufgabe der Österreichischen Zahnärztekammer von regionaler Bedeutung sein, es bedarf aber der Übertragung mittels Beschlusses des Bundesausschusses der Österreichischen Zahnärztekammer, damit die jeweilige Landeszahnärztekammer berechtigt ist, diese Aufg... mehr lesen...