Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Erstgericht "als Arbeits- und Sozialgericht" eingebrachten Klage, die beklagte Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich zur Zahlung eines Pensionszuschusses im gesetzlichen Ausmaß bzw im Ausmaß der Richtlinien der beklagten Partei zu verpflichten. Sie sei vom 1. 6. 1952 bis 31. 1. 1981 Mitglied der beklagten Partei in der Abteilung Dienstnehmer gewesen und habe während dieser Zeit Beiträge geleistet. Am 29. 10. 1999 habe sie ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als pharmazeutische Fachkraft in einer Apotheke angestellt. Aus Anlaß der Geburt ihres ersten Kindes bezog sie vom 4. 2. 1996 bis 15. 3. 1997 ein tägliches Karenzurlaubsgeld von S 185,50. Am 16. 3. 1997 trat bei ihr ein neuer Versicherungsfall der Mutterschaft ein. Ihr Bruttobezug als Angestellte betrug bis zum 30. 4. 1997 S 37.230 monatlich (oder S 1.241 täglich); ab dem 1. 5. 1997 erhöhte sich dieser Bruttobetrag auf S 38.103 monatlich (o... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1 Z6GehKG §28 Abs4GehKG §34 Abs1GehKG §37 Abs1
Rechtssatz: Die Festsetzung des Ergänzungsbetrages gemäß § 28 Abs 4 GehKG durch die Pharmazeutische Gehaltskasse stellt keinen die Gerichte bindenden Bescheid dar. Entscheidungstexte 10 ObS 179/98s Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 179/98s 10 ObS 312/00f Entsche... mehr lesen...
Norm: AlVG §41ASVG §162ASVG §166 Abs1 Z2GehKG §28 Abs4
Rechtssatz: Aus § 28 Abs 4 GehKG ergibt sich, dass eine Ergänzung auf die vollen Bezüge erst in Betracht kommt, wenn die laufenden Leistungen des Krankenversicherungsträgers die Höhe der vollen Nettobezüge nicht erreichen. Dieser Ergänzungsanspruch ist subsidiär und kann nicht vor dem primären Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen, Bei der Beurteilung, o... mehr lesen...