Der Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet wie folgt: ?Frau Karin S. wird die Berechtigung zur Ausübung des Berufes der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege entzogen. Frau Karin S. wird verpflichtet, folgende Urkunden unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Zustellung dieses Bescheides der Magistratsabteilung 15 - Derzernat II, Am Modenapark 1-2, 1031 Wien, zu übermitteln: a. Diplom über die Ausbildung als diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester (Bescheid... mehr lesen...