Die Antragstellerin beantragte wie aus dem Spruch: ersichtlich und brachte dazu im Wesentlichen vor, sie habe mit der marktbeherrschenden Antragsgegnerin Mitte des Jahres 2002 einen Vertrag über die Herstellung und den Betrieb von acht ISDN-Multianschlüssen mit einer Bindungsdauer von zwei Jahren auf Basis des Tarifmodells TIK-TAK Business abgeschlossen. Die ISDN-Multianschlüsse seien in der Folge von der Antragstellerin zur Herstellung von Telefongesprächen mit ausländischen Mobiltele... mehr lesen...
Norm: KartG §35TKG §24TKG §63
Rechtssatz: - Eine vorzeitige Vertragskündigung seitens des marktbeherrschenden Unternehmens stellt dann keinen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gemäß §35KartG dar, wenn der Vertragspartner bei Vertragsabschluss wichtige Umstände arglistig verschwiegen hat. - Die Sperre von ISDN-Anschlüssen, welche auch den Universaldienst gem. §24 TKG umfassen, ist gemäß §63TKG unzulässig, wenn der Teilnehmer aussch... mehr lesen...