Norm
KartG §35Rechtssatz
-
Eine vorzeitige Vertragskündigung seitens des marktbeherrschenden Unternehmens stellt dann keinen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gemäß §35KartG dar, wenn der Vertragspartner bei Vertragsabschluss wichtige Umstände arglistig verschwiegen hat.
-
Die Sperre von ISDN-Anschlüssen, welche auch den Universaldienst gem. §24 TKG umfassen, ist gemäß §63TKG unzulässig, wenn der Teilnehmer ausschließlich mit Verpflichtungen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Betreiber säumig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2003:RW0000593Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011