Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dipl. Ing. Günther F*****, vertreten durch Dr. Hans Heißl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1) I***** GmbH, *****, 2) Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund eines vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde H***** neu festgelegten „Arbeitszeitmodells" bestand für ab dem Kindergartenjahr 2002/2003 neu eintretende Kindergärtnerinnen eine Auswahlmöglichkeit zwischen einer 100 %igen Beschäftigung mit der Verpflichtung, in den Sommerferien Dienst im Sommerkindergarten zu leisten oder sonstige Ferialtätigkeiten zu erbringen, oder einer 90 %igen Beschäftigung mit Beibehaltung der bisher an den Kindergärten in der Gemei... mehr lesen...
Norm: Vlbg GdBG §31 Abs2Vlbg GdBG §126 Abs9Vlbg KGG §20
Rechtssatz: Auch für bei der Gemeinde angestellte Kindergärtner und Kindergärtnerinnen kann eine Teilzeitbeschäftigung zulässig vereinbart werden. Unter einer Teilbeschäftigung ist aber eine solche zu verstehen, die die in § 31 Vorarlberger GBedG vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit von vierzig Wochenstunden unterschreitet. Hingegen kann § 126 Abs 9 Vorarlberger GBedG nicht dahin ausgelegt ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren ist nach rechtskräftiger Erledigung anderer Begehren nur mehr über den Sachantrag der Antragstellerin zu entscheiden, dem Erstantragsgegner aufzutragen, ordentliche Abrechnungen nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz hinsichtlich der Liegenschaft EZ ***** zu legen. An dieser Liegenschaft ist Wohnungseigentum an mehr als 5 Nutzungseinheiten begründet. Der Erstantragsgegner ist seit 1. 5. 1994 Verwalter der Liegenschaft; alle übr... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1HeizKG §20HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungsleg... mehr lesen...