Begründung: I. Mit dem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, die §§5 und 19 des Bundesgesetzes vom 19. Mai 1954, BGBl. 105, über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und den Österreichischen Arbeiterkammertag (Arbeiterkammergesetz - AKG) jeweils zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. Sämtliche Antragsteller seien als Dienstnehmer bei einem Unternehmen im Sinne des §5 Abs1 lita AKG beschäftigt. Sie erachten sich durch die bekämpften Gesetzesstel... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAKG 1954 §5AKG 1954 §19
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Bestimmungen
über die Mitgliedschaft von Lehrlingen bei der Arbeiterkammer sowie
die daraus resultierende Verpflichtung zur Einhebung einer Umlage;
Zumutbarkeit des Rechtsweges über die Feststellung der
Kammerzugehörigkeit Rechtss... mehr lesen...