Die Beschwerdeführerin übte seit 1986 in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsförderungsinstitutes der Handelskammer für Wien (WIFI) eine Tätigkeit aus, welche sie selbst als Betreiben einer Schule bezeichnet. Für die Jahre 1987 bis 1990 hatte die Beschwerdeführerin zunächst keine Umsatzsteuererklärungen eingereicht. In Gefolge einer von April bis Juli 1991 bei der Beschwerdeführerin für die Jahre 1987 und 1988 als Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 Abs. 1 BAO, für die Jahre 1989 und ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz64/02 Bundeslehrer70/02 Schulorganisation70/07 Schule und Kirche
Norm: Lehrpläne Handelsakademie Handelsschule 1994;SchOG 1962 §75 Abs1 litd;UStG 1972 §6 Z11;
Rechtssatz: Die von der Abgabenpflichtigen genannten Kurse mögen zwar in der nach den Streitjahren erlassenen Verordnung BGBl Nr 1994/895 genannt sein, stellen allesamt aber als Sonderformen der Handelsakademie bzw der Handelss... mehr lesen...