Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin meldete sich am 25.02.2021 an der XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule) um einen Schulplatz an. 2. Mit Entscheidung vom 25.02.2021 teilte der Schulleiter der gegenständlichen Schule gegenüber der Zweitbeschwerdeführerin mit, dass die Erstbeschwerdeführerin nicht aufgenommen werden könne. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 68 a Abs. 2 SchOG im Hinblick auf die Erreichung der lehrplangemäßen Bildungsz... mehr lesen...