Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 18.08.2016 festgestellt wurde - brachte am 01.06.2017 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 12.06.2017 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 04.06.2018 (zugestellt am 07.06.2018) wurde er mit rechtskräftigem Bescheid der ZISA dem Rettungs-, Krankentransport- u... mehr lesen...