Entscheidungen zu § 39 SchOG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/10 2000/10/0180

Mit Schriftsatz vom 29. Juni 2000 beantragte die mitbeteiligte Partei die Umschulung ihres mj. Sohnes D. von der Volksschule Geretsberg an die Volksschule Eggelsberg und brachte begründend vor, sie werde ab September 2000 wieder an der Volksschule Eggelsberg unterrichten. Auf Grund der unterschiedlichen Unterrichtszeiten an den beiden Schulen ergäben sich sowohl morgens als auch nach dem Unterricht Schwierigkeiten bei der Betreuung des Kindes. Durch die beantragte Umschulung könnte di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.2001

RS Vwgh 2001/12/10 2000/10/0180

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §39;PSchOG OÖ 1992 §40;PSchOG OÖ 1992 §47 Abs5;
Rechtssatz: Das Interesse am Erhalt einer Pflichtschule in einer bestimmten Organisationsform (4-klassige Volksschule) kann ein bei der Sprengelfestsetzung zu berücksichtigendes Interesse darstellen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2001

RS Vwgh 2001/12/10 2000/10/0180

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §39;PSchOG OÖ 1992 §40;
Rechtssatz: Die Schulsprengelfestsetzung weist die einzelnen Schulpflichtigen nach dem Territorialprinzip einer bestimmten Schule zu. Allen im Sprengel dieser Schule wohnenden Schulpflichtigen obliegt es grundsätzlich, diese Schule z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2001

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