RS Vwgh 2001/12/10 2000/10/0180

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Veröffentlicht am 10.12.2001
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Index

L50004 Pflichtschule allgemeinbildend Oberösterreich
L50504 Schulbau Schulerhaltung Oberösterreich
L50804 Berufsschule Oberösterreich

Norm

PSchOG OÖ 1992 §39;
PSchOG OÖ 1992 §40;

Rechtssatz

Die Schulsprengelfestsetzung weist die einzelnen Schulpflichtigen nach dem Territorialprinzip einer bestimmten Schule zu. Allen im Sprengel dieser Schule wohnenden Schulpflichtigen obliegt es grundsätzlich, diese Schule zu besuchen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000100180.X02

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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