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L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichNorm
PSchOG OÖ 1992 §39;Rechtssatz
Die Schulsprengelfestsetzung weist die einzelnen Schulpflichtigen nach dem Territorialprinzip einer bestimmten Schule zu. Allen im Sprengel dieser Schule wohnenden Schulpflichtigen obliegt es grundsätzlich, diese Schule zu besuchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000100180.X02Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011