Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 MuSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1996/8/12 4Ob2161/96i

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Entscheidung | OGH | 12.08.1996

RS OGH 1996/8/12 4Ob2161/96i

Norm: MuSchG 1990 §7 Abs2UrhG §14 Abs1UrhG §24 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs 1 UrhG kommen die Verwertungsrechte dem Urheber zu. Das Urheberrechtsgesetz ordnet, anders als § 7 Abs 2 MuSchG, nur in ganz bestimmten Fällen an, daß dem Unternehmer das Recht zur Verwertung der von seinem Dienstnehmer geschaffenen Werke zusteht. Ob in anderen Fällen - auch ohne besondere vertragliche Regelung im Einzelfall - die Verwertungsrechte an einem Werk des ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.08.1996

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