Norm: MuSchG §10MuSchG §19
Rechtssatz: BMfHuW 14.1.1960, GR 306/59 Jedes Verfahren wegen Nichtigerklärung eines Musters setzt einen Parteienantrag voraus, an welchen die Behörde bei ihrer Entscheidung gebunden ist. Die als Einwendung im Mustereingriffsstreit vorgebrachte Behauptung, bereits vor dem Hinterlegungstag seien dem Muster entsprechende Erzeugnisse in Verkehr gewesen, reicht zur Einleitung eines Nichtigkeitsverfahrens nicht aus, wenn... mehr lesen...