Norm
MuSchG §10Rechtssatz
BMfHuW 14.1.1960, GR 306/59
Jedes Verfahren wegen Nichtigerklärung eines Musters setzt einen Parteienantrag voraus, an welchen die Behörde bei ihrer Entscheidung gebunden ist. Die als Einwendung im Mustereingriffsstreit vorgebrachte Behauptung, bereits vor dem Hinterlegungstag seien dem Muster entsprechende Erzeugnisse in Verkehr gewesen, reicht zur Einleitung eines Nichtigkeitsverfahrens nicht aus, wenn die Partei nicht auch ihre Absicht ausdrückt, die Nichtigerklärung des Musters zu erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:SON0002:1960:RS0105529Dokumentnummer
JJR_19600114_SON0002_0000GR00306_5900000_001