Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Gewerbeberechtigung der Beschwerdeführerin für das Gewerbe "Reisebüro" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 iVm § 3 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 der Reisebürosicherungsverordnung, BGBl. II Nr. 316/1999, idgF (im Folgenden: RSV) entzogen. Begründend führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensganges und der maßgebenden Rechtsvorschriften aus, § 3 Abs. 3 RSV verlange von Veranstaltern von Pauschalreisen zu... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3 idF 2004/I/131;RSV 1999 §11 Abs2 idF 2003/II/563;RSV 1999 §11 Abs4 idF 2003/II/563;RSV 1999 §3 Abs3;RSV 1999 §4 idF 2003/II/563;RSV 1999 §5;RSV 1999 §6;
Rechtssatz: Die Bf verfügte seit Ende 2004 nicht mehr über eine Risikoabsicherung für Pauschalreisende. Sie hat im Zeitraum vom 29. Juni 2005 bis 1. August 2005 Pauschalreisen zu verschiedenen Reisezielen in ... mehr lesen...