Norm: JN §1 CXIXcRLG §27 Abs3
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rechtsweges, wenn Ersatz für Schanzgerät verlangt wird, das auf Grund des RLG erfaßt, beansprucht und weggeführt wurde, obwohl sich die Ausfolgeanordnungen nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichneten. Entscheidungstexte 1 Ob 404/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1953 1 Ob 404/54 ... mehr lesen...