Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zuge der gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KommAustria-Gesetz (kurz: "KOG") der KommAustria (im Folgenden auch "belangte Behörde") obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des dritten Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") des ORF-Gesetzes (kurz: "ORF-G") sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (in Folge: "Beschwerdeführer" oder "ORF") und seine Tochtergesellsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...