Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11.02.2020, Zl. KOA 11.285/20-002, der den beschwerdeführenden Parteien am 12.02.2020 zugestellt wurde, entschied die belangte Behörde „im Rahmen der Rechtsaufsicht wie folgt“: „1. Gemäß § 4a Abs. 8 iVm §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 61/2018, wird festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk entgegen der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 4a Abs. 2 ORF-G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11.02.2020, Zl. KOA 11.285/20-002, der den beschwerdeführenden Parteien am 12.02.2020 zugestellt wurde, entschied die belangte Behörde „im Rahmen der Rechtsaufsicht wie folgt“: „1. Gemäß § 4a Abs. 8 iVm §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 61/2018, wird festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk entgegen der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 4a Abs. 2 ORF-G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016 stellte die belangte Behörde (KommAustria) unter Spruchpunkt 1. fest, dass die beschwerdeführende Partei (ORF) am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm Radio Burgenland „a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ‘ einen Hinweis zugunsten von XXXX ausgestrahlt hat, wobei diese Werbung an ihrem Beginn nicht durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.07.2019, KOA 3.500/19-045, der dem ORF (beschwerdeführende Partei) und dessen Generaldirektor (weitere Verfahrenspartei) am 10.07.2019 zugestellt wurde, entschied die KommAustria (belangte Behörde) wie folgt: „1. Gemäß § 38b Abs. 1 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 61/2018 wird festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk (ORF) dadurch, dass er am 05.11.2014 im Rahmen der von ca. 21:48 bis ca. 21:5... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ua der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX “ um die Übertragungskapazitäten „ XXXX " und „ XXXX " gemäß § 10 Abs 2 PrR-G abgewiesen. Der Eventualantrag der beschwerdeführenden Partei auf Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX " um die Übertragungskapazitäten „ XXXX ", XXXX " und „ XXXX " wurde gemäß § 2 Z 4 PrR-G iVm § 2 Abs 3 Z 5 Ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2019 schrieb die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) die Übertragungskapazität „ XXXX 93,2 MHz“ gemäß § 13 PrR-G aus. 2. Binnen offener Frist langten bei der belangten Behörde der Antrag der XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“) auf Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX 104,2 MHz“, der Antrag der XXXX (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdeführerin“) Beschwerde gegen die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdegegnerin“) gemäß §§ 25, 28 PrR-G. Die Beschwerdeführerin sei Inhaberin einer rechtskräftigen Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk gemäß Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden KommAustria) vom XXXX , XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.07.2018 erhoben XXXX (im Folgenden „erstbeschwerdeführende Partei“) und XXXX (im Folgenden „zweitbeschwerdeführende Partei“) Beschwerde bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Demnach sei es am XXXX im Fernsehprogramm „ XXXX “ ab XXXX Uhr zur Veröffentlichung der (zuvor aufgezeichneten) Fernsehsendung „ XXXX “ gekommen, welche daran anschließend e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.07.2018 erhoben XXXX (im Folgenden „erstbeschwerdeführende Partei“) und XXXX (im Folgenden „zweitbeschwerdeführende Partei“) Beschwerde bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Demnach sei es am XXXX im Fernsehprogramm „ XXXX “ ab XXXX Uhr zur Veröffentlichung der (zuvor aufgezeichneten) Fernsehsendung „ XXXX “ gekommen, welche daran anschließend e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom XXXX wandte sich XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) an die RTR-GmbH mit Fragen zur Rechtsnatur der Rundfunkgebühren und dem Programmentgelt bzw. zur Zuständigkeit der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; im Folgenden: „belangte Behörde“) betreffend ihre Rechtsaufsicht über die GIS Gebühren Info Service GmbH (kurz: „GIS“), etwa im Hinblick auf von dieser versendete „Briefe mit rechtswidrigem Inh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in der Folge „belangte Behörde“) über die Anträge betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ bzw. auf Zuordnung der Übertragungskapazität „ XXXX “ zur Verbesserung der Versorgung bzw. Erweiterung wie folgt: „1. Der XXXX (FN XXXX beim XXXX ) wird g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass der Erstbeschwerdeführer „dadurch, dass er durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der XXXX vom XXXX ‚Ja ich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass der Erstbeschwerdeführer „dadurch, dass er durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der XXXX vom XXXX ‚Ja ich ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 04.10.2017, XXXX , wurde festgestellt, dass es sich beim YouTube-Kanal „ XXXX “ sowie beim Facebook-Kanal „ XXXX “ jeweils um einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handle (Spruchpunkt 1.). Weiters wurde festgestellt, dass es sich beim Blog „ XXXX “ um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Der Beschwerdeführer begehrte die Feststellung, dass der Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden: „mitbeteiligte Partei“) durch die Gestaltung der am XXXX im XXXX ausgestrahlten Live-Diskussionssendung zur XXXX „ XXXX “ di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX wurde der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) durch die XXXX zu einem Antrag zur Erlangung einer Rundfunkzulassung mitgeteilt, dass die XXXX mit Sitz in XXXX der Anteile (und XXXX der Stimmrechte) an ihrer indirekten Alleingesellschafterin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am XXXX Kenntnis erlangt. 2. Die XXXX ist auch indirekte Alleingesellschafterin der hier beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.07.2019 wurde der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) durch die XXXX zu einem Antrag zur Erlangung einer Rundfunkzulassung mitgeteilt, dass die XXXX . mit Sitz in Mailand 9,6% der Anteile (und 9,9% der Stimmrechte) ihrer indirekten Alleingesellschafterin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am 29.05.2019 Kenntnis erlangt. 2. Die XXXX ist auch indirekte Alleingesellsc... mehr lesen...
Schlagworte Anzeigepflicht Behebung der Entscheidung ersatzlose Behebung Gültigkeit Kassation mündliche Verhandlung Rechtsnachfolger Redaktionsstatut Vorlagepflicht Zulassung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2020:W234.2222948.1.00 Im RIS seit 28.01.2021 Zuletzt aktualisiert am 28.01.2021 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) ist Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „ XXXX “, das über einen näher festgelegten Satelliten in HD und zusätzlich über eine näher festgelegte terrestrische Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist auf Grund einer Anzeige Betreiberin eines Kabelnetzes und Verbreiterin von Rundfunkprogrammen, wobei das Kabel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) ist Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „ XXXX “, das über einen näher festgelegten Satelliten in HD und zusätzlich über eine näher festgelegte terrestrische Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist auf Grund einer Anzeige gemäß § 15 TKG 2003 Betreiberin eines Kabelnetzes zur Verbreitung und Weiterverbreitung von R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), unter Berufung auf beigelegte Unterstützungserklärungen, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G Beschwerde gegen den ORF (im Folgenden: Beschwerdegegner) wegen Unterlassung der Berichterstattung über die Veranstaltung „ XXXX “ am XXXX von XXXX Uhr auf dem XXXX . 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , wurde von der belangten Behörde ausgesprochen: „Die Beschwerde wird g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.03.2017, KOA 1.472/17-003, stellte die KommAustria (belangte Behörde) aufgrund der Beschwerde der XXXX (weitere Verfahrenspartei) gemäß §§ 24, 25, 26 iVm §§ 28 Abs. 2 und 28a Abs. 1 Z 1 und 2 PrR-G fest, dass die XXXX (Beschwerdeführerin) im Zeitraum vom 31.03.2016 bis zum 10.05.2016 den Charakter des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 02.06.2010, GZ 611.123/0001-BKS/2009, genehmigten Programms im Versorgu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in Folge: „belangte Behörde“) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des dritten Abschnitts („Kommerzielle Kommunikation“) des ORF-G sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (ORF; in Folge: „Beschwerdeführer“) und seine Tochtergesellschaften das am XXXX ausgestr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei im Wesentlichen Folgendes an: "Der Revisionswerber hat als Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 VwGG (Mayrhofer/Metzl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.09.2017 wurde in dem vom Österreichischen Rundfunk (im Folgenden ORF) betriebenen österreichweiten Hörfunkprogramm Ö1 ein Beitrag gesendet, in dem ein Auszug einer Tonaufzeichnung einer Veranstaltung mit dem Hinweis wiedergegeben wurde, dass diese Aufzeichnung auf der Ö1-CD "Ist die schwarze Köchin da? - Alt sein für Anfänger" verfügbar sei. Wegen der Sendung dieses Beitrages sah die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte ... mehr lesen...