Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG) sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die KommAustria (im Folgenden: "belangte Behörde"). Diese Meldungen haben vierteljährlich durch Bekanntgabe konkreter Daten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG) sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde"). Diese Meldungen haben vierteljährlich durch Bekanntgabe konkreter Daten ode... mehr lesen...