Am 18. Dezember 1994 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Schülerbeihilfe für das Schuljahr 1994/1995. Zum Nachweis für das Einkommen seines Vaters legte er Lohnzettel für das Jahr 1993 und dessen Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1993, mit dem unter anderem außergewöhnliche Belastungen von S 67.200,-- geltend gemacht wurden, vor. Mit dem gemäß § 16 Abs. 2 des Schülerbeihilfengesetzes 1983 (SchBG) in Verbindung mit § 57 AVG erlassenen Mandatsb... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §4;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage der Bedürftigkeit (des Schülers) sind § 3 SchBeihG und § 4 SchBeihG (auch) auf das Einkommen der Eltern des Schülers zu beziehen (Hinweis E 18.4.1994, 92/10/0434). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995100073.X01 ... mehr lesen...