Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger ab 1.6.1988 die Alterspension in der Höhe von 19.082,10 S monatlich. In seiner Klage begehrte der Kläger erkennbar die Zuerkennung einer höheren Alterspension und brachte dazu vor, daß die beklagte Partei bei der Bemessung der Pension zu Unrecht aus der Zeit vom 1.8.1938 bis 30.6.1941 und vom 2.10.1945 bis September 1947 keine Versicherungsmonate berücksichtigt habe. Im zuerst genannten Zeitraum sei er als mithelfendes Familienmi... mehr lesen...