Entscheidungen zu § 41 Abs. 3 GSV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/21 97/08/0171

Die Vorgeschichte ist dem hg. Erkenntnis vom 12. Mai 1992, Zl. 87/08/0164, zu entnehmen. Daraus ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren nur mehr von Bedeutung, dass durch das genannte Erkenntnis der Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 7. Juli 1987 aufgehoben wurde, worin ausgesprochen worden war, dass Herbert T. zur Herbert T. Geschäftsvermittlungsges.m.b.H. ab 11. Mai 1979 in keinem die Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG begründenden Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2001

RS Vwgh 2001/11/21 97/08/0171

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §41 Abs3;GSVGNov 10te;
Rechtssatz: Dass der Gesetzgeber bei der Bestimmung des § 41 Abs 3 GSVG gerade den Fall des Ersatzes von Leistungen des nach GSVG zuständigen Versicherungsträgers durch den (nunmehr) zuständigen Versicherungsträger nach ASVG bedacht hat, geht nicht zuletzt eindeutig aus den Materialien zu § 41 GSVG (10. Novelle zum GSVG: RV 775 B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2001

RS Vwgh 2001/11/21 97/08/0171

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §57 Abs1;ASVG §57 Abs6;GSVG 1978 §41 Abs1;GSVG 1978 §41 Abs3;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 41 Abs 3 erster Satz (am Ende) GSVG hat der unzuständige Sozialversicherungsträger die an ihn entrichteten Beiträge "an den zuständigen Versicherungsträger zu überweisen". Der zuständige Versicherungsträger im Sinne di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2001

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