Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (der Schulverein einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft) brachte am 3. November 2015 bei der (damaligen) Bundesministerin für Bildung und Frauen einen Antrag um Subventionierung der von ihm geführten Privatschulen gemäß § 21 Privatschulgesetz (PrivSchG) ein. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass sie den Status einer eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft hätten, jedoch noch nich... mehr lesen...