Begründung: I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer sind Eltern der minderjährigen XXXX (Kind), geb. 23.09.2005. Sie sind türkische Staatsbürger. 2. Mit Bescheid vom 22.10.2018 untersagte der Stadtschulrat für Wien die Teilnahme des Kindes am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2018/2019 gemäß § 11 Abs. 3 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) (Spruchpunkt 1). Unter einem wurde angeordnet, dass das Kind gemäß § 11 Abs. 2a SchPflG eine Deutschförderkl... mehr lesen...