Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 KHSchO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/11/28 1Ob245/00m

Entscheidungsgründe: Die Universität für angewandte Kunst veranstaltete vom 7. 4. bis zum 15. 5. 1993 in Wien unter ihrer damaligen Bezeichnung "Hochschule für angewandte Kunst" eine Ausstellung. Dort sollte auch eine bestimmte im Eigentum des Klägers, eines französischen Galeristen, stehende Plastik (Statue) gezeigt werden. Dieses Kunstwerk war der Universität für angewandte Kunst aufgrund eines zwischen ihr und dem Kläger geschlossenen Leihvertrags vom 1. 4. 1993 für die Ausstel... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.2000

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