Die Beschwerdeführerin war im Studienjahr 1993/94 als Lehrbeauftragte in verschiedenen Fächern an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien tätig und erhielt dafür Remunerationen. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit der Beschwerdeführerin gab es Änderungen in der Betrauung und daraus resultierend angeblich einen Übergenuss. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde wie folgt entschieden: "I.) Sie werden aufgefordert, den Ihnen in Zusammenhang mit der Auszahlung Ihr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §56;KHSchOrgG §15;
Rechtssatz: Die "Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien" ist keine Behörde. Eine von ihr stammende Erledigung ist daher kein Bescheid. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere
Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht Kultuswesen
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidch... mehr lesen...