Entscheidungen zu § 15 KHSchO

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1996/6/26 95/12/0004

Die Beschwerdeführerin war im Studienjahr 1993/94 als Lehrbeauftragte in verschiedenen Fächern an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien tätig und erhielt dafür Remunerationen. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit der Beschwerdeführerin gab es Änderungen in der Betrauung und daraus resultierend angeblich einen Übergenuss. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde wie folgt entschieden: "I.) Sie werden aufgefordert, den Ihnen in Zusammenhang mit der Auszahlung Ihr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1996

RS Vwgh 1996/6/26 95/12/0004

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §56;KHSchOrgG §15;
Rechtssatz: Die "Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien" ist keine Behörde. Eine von ihr stammende Erledigung ist daher kein Bescheid. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht Kultuswesen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1996

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten