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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die "Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien" ist keine Behörde. Eine von ihr stammende Erledigung ist daher kein Bescheid.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht Kultuswesen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder BehördeneigenschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120004.X04Im RIS seit
11.07.2001