RS Vwgh 1996/6/26 95/12/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §56;
KHSchOrgG §15;

Rechtssatz

Die "Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien" ist keine Behörde. Eine von ihr stammende Erledigung ist daher kein Bescheid.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht Kultuswesen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120004.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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