Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 22. April 1997 wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, als ehemalige Dienstgeberin des (nach der Aktenlage am 17. August 1938 geborenen) P.B. einen Malusbetrag gemäß § 5b AMPFG in der Höhe von S 35.945,55 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt, das zwischen der Beschwerdeführerin und P.B. seit 1973 bestehende Dienstverhältnis sei mit 31. August 1996 einvernehmlich gelöst worden. Zu diesem Zeitpunkt habe P.B. bereits das 50... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §10 Abs3 idF 1996/153;AMPFG 1994 §5b idF 1996/153;B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/08/0646 E 20. September 2000
Besprechung in:
ZAS 1/2001, Judikaturbeilage Sozialrecht, S 4;
Rechtssatz: § 5b AMPFG 1994 (der den Arbeitslosenversicherungsbeitrag b... mehr lesen...